Dr. Feelgood Down By The Jetty
LP, 2013, Mono, Re-Release

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Orig. Release 1975
Zeit 40:40
EAN-Nr. 5018349500018
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Grand Records / GRAND05
Musikrichtung Blues: Blues Rock, Rhythm & Blues
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:40  
A 1. She Does It Right 3:22
A 2. Boom Boom 2:43 C
A 3. The More I Give 3:24
A 4. Roxette 2:56 C
A 5. One Weekend 2:15
A 6. That Ain't The Way To Behave 3:55
A 7. I Don't Mind 2:34
B 8. Twenty Yards Behind 2:08
B 9. Keep It Out Of Sight 2:59
B 10. All Through The City 3:03
B 11. Queque Book 4:03 C
B 12. Oyeh! 2:29 C
B 13. Bonie Moronie/Tequila 4:49 L C

Infos

Spielzeiten Labelangabe.

Bilder hr
Bild 01: Frontcover
Bild 02: Backcover
Bild 03: Label Seite 1
Bild 04: Label Seite 2

Identifikationsdaten
Aufdruck Labels: Made in England
Matrize 1: GRAND05.A [ ] 108138E1/A
Matrize 2: GRAND05.B [ ] 108138E2/A

LC nicht vorhanden
Label: Grand
RS: N/A
(P) (C) 1975 Grand Records. Issued under Licence from EMI Records Ltd. (Label)
(P) (C) 1976 Grand Records. Issued under Licence from EMI Records Ltd. (Cover)

Coversongs
Track 02: John Lee Hooker
Track 04: Mickey Jupp
Track 11: Mickey Jupp
Track 12: Green/Maxfield/Macdonald/Mansfield (aka The Dakotas)
Track 13: Larry Williams (Bonie Moronie) / The Champs (Tequila)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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