Antonio Vivaldi Stabat Mater
CD, 1985, Re-Release

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1985
Orig. Release 1976
Zeit 46:08
EAN-Nr. 028941432926
Label/Labelcode DECCA / LC 0171
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca Record Company Limited, London, The / 414 329-2
Musikrichtung Klassik: Kantate, Konzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:08  
1. Stabat Mater - Stabat Mater - Cuius Animam Gementem - O Quam Tristis 6:36
2. Stabat Mater - Quis Est Homo - Quis Non Posset - Pro Peccatis 6:26
3. Stabat Mater - Eia Mater - Fac Ut Ardet - Amen 5:54
4. Concerto In G Minor Rv 153 6:17 I
5. Nisi Dominus - Nisi Dominus 2:56
6. Nisi Dominus - Vanum Est Vobis - Surgite Postquam Sederitis 2:55
7. Nisi Dominus - Cum Dederit Dilectis 4:09
8. Nisi Dominus - Sicut Sagittae In Manu Potentis 1:52
9. Nisi Dominus - Beatus Vir Qui Implevit 1:20
10. Nisi Dominus - Gloria Patri - Sicut Erat - Amen 7:43

Infos

James Bowman - counter-tenor
The Academy of ancient Music
Direction: Christopher Hogwood

Sound Engineer: John Dunkerley

Label-Aufdruck: Made in France by PMDC

Es handelt sich wohl um eine Zweitverwertung der originalen L'Oiseau-Lyre-Ausgabe (Bild 3) mit identischer EAN und Katalognummer
10-seitiges Booklet mit allen Texten

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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