Rare Earth Ma
CD, 1994, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Orig. Release 1973
Zeit 37:38
EAN-Nr. 731453027923
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Motown Record Company, LP / 31453-0279-2
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Funk Rock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:38  
1. Ma 17:17
2. Big John Is My Name 4:21
3. Smiling Faces Sometimes 6:00
4. Hum Along And Dance 5:14
5. Come With Me 4:46

Infos

Andere Katalognummer " 530279-2" und zum Teil deutlich abweichende Trackzeiten im Gegensatz zur USA Version mit gleicher EAN, siehe [ID 106047]
Die Trackzeiten im Datensatz sind vom Backcover. Laut Software (MediaMonkey) sind diese aber nur 1 bis 2 Sekunden abweichend.

Booklet: 4 Seiten
Herstellungsland: laut SID Codes >> USA
Labelcode: nicht vorhanden
© 1994, 1973 Motown Record Company, LP.
℗ 1973 Motown Record Company, LP.
SID-Code Presswerk: IFPI 2U** (IFPI 2U3V)
SID-Code CD-Master: IFPI LT36
Matrize: A9 UME 3145302792-2 AF01

Bilder:
1: Frontcover
2: Booklet Rückseite
3: CD
4: CD Matrix
5: Backcover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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