Lobo I'd Love You To Want Me
7", 1972

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1972
Zeit 7:40
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Philips / 6073 814
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 7:40  
A 1. I'd Love You To Want Me 4:07
B 2. Am I True To Myself 3:33

Infos

Herstellungsland: Made in Germany (Plattenlabel]
Zeitangaben: Plattenlabel
Vermutlich die Erstauflage in Deutschland, da noch ohne roten Button* "Nr. 1 in USA" und auch ohne blauen Button* "Originalsong aus Der Kommissar..."
Unterschied zu Media/1266776: dort mit Button* "Nr. 1 in USA" und anderem Backcover (vermutlich 2. Auflage)
Unterschied zu Media/174004: dort mit Button* "Nr. 1 in USA", Button* "Originalsong aus Der Kommissar..." und anderem Backcover (vermutlich 3. Auflage)
Matrix:
A-Seite: 10 AA6073814 1W //2 320
B-Seite: 10 AA6073814 2W //2 320
*Button sind aufgedruckt

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.