Nightcrawlers Feat. John Reid Dont Let The Feeling Go
Single-CD, 1995

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 36:56
EAN-Nr. 743212988222
Label/Labelcode ARISTA / LC 3484
Plattenfirma/Katalog-Nr. Final Vinyl Ltd. / 74321298822
Musikrichtung House
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0,95 €

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:56  
1. Dont Let The Feeling Go [Tin Tin Out Radio Edit] 3:50
2. Dont Let The Feeling Go [MK Radio Edit] 3:49
3. Dont Let The Feeling Go [Tin Tin Out Vocal Mix] 6:47
4. Dont Let The Feeling Go [MK Club Mix] 7:31
5. Dont Let The Feeling Go [Tooley Street Dub] 7:04
6. Dont Let The Feeling Go [MK Dub Mix] 7:55

Infos

Herstellungsland: laut SID Codes >> Deutschland
© Final Vinyl Ltd. 1995
℗ 1995 The copy right in these sound recordings is owned by Final Vinyl Ltd.
Rechteverwertungsgesellschaft(en): BIEM GEMA
SID-Code Presswerk: IFPI 07** (IFPI 0713)
SID-Code CD-Master: IFPI L021
Matrize: SONOPRESS M-0509/4321298822 A

Bilder:
1: Frontcover
2: Frontcover mit Seitenlasche
3: Backcover
4: CD
5: CD Matrix

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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