Shania Twain Up!
2-LP, 2016, Re-Release, Special Edition, Gatefold, 180 Gramm Vinyl, Rotes Vinyl

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2016
Orig. Release 2002
Zeit k.A.
EAN-Nr. 602557010299
Label/Labelcode Mercury RECORDS / LC 00268
Plattenfirma/Katalog-Nr. Mercury Records / 06025 570 102-9 (9)
Musikrichtung Pop: Country-Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Up !
A 2. I'm Gonna Getcha Good !
A 3. She's Not Just A Pretty Face
A 4. Juanita
A 5. Forever And For Always
B 6. Ain't No Particular Way
B 7. It Only Hurts When I'm Breathing
B 8. Nah!
B 9. (Wanna Get To Know You) That Good !
B 10. C'est La Vie
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. I'm Jealous
A 2. Ka-Ching !
A 3. Thank You Baby ! (For Makin Someday Come So Soon)
A 4. Waiter ! Bring Me Water !
A 5. What A Way To Wanna Be !
B 6. I Ain't Goin' Down
B 7. I'm Not In The Mood (To Say No) !
B 8. In My Car ( I'll Be The Driver)
B 9. When You Kiss Me

Infos

Weiße Innersleeves
Keine Zeitangaben
Collectores Edition
Incl. Download Voucher
Re-Release weil das original Album (wenn auch nicht auf Vinyl) schon 2002 veröffentlicht wurde.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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