Suzi Quatro The Very Best Of
2-CD, 2015, Best-Of, Digipak

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit k.A.
EAN-Nr. 698458760623
Label/Labelcode WARNER MUSIC INTERNATIONAL / LC 14666
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rhino / nicht vorhanden
Musikrichtung Rock: Classic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Can The Can
2. 48 Crash
3. Devil Gate Drive
4. Daytona Demon
5. The Wild One
6. I Wanna Be Your Man
7. Rolling Stone
8. All Shook Up
9. Glycerine Queen
10. Shakin'all Over
11. Too Big
12. Move It
13. Shot Of Rhythm And Blues
14. Your Mama Won't Like Me
15. Rock And Roll, Hoochie Coo
16. I Bit Of Morethan I Can Chew
17. Heartbreak Hotel L
18. Keep A Knockin' L
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. If You Can't Give Me Love
2. She's In Love With You
3. Tear Me Apart
4. The Race Is On
5. Love Hurts
6. You Can Make Me Want You
7. What's It Like To Be Loved
8. Tired Of Waiting
9. Half As Much As Me
10. I May Be Too Young
11. American Lady
12. The Honky Tonk Downstairs
13. I've Never Been In Love
14. Can't Trust Love
15. Four Letter Words
16. Mama's Boy
17. Make Me Smile L
18. Roxy Roller L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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