Gary Moore Out In The Fields - The Very Best Of
2-CD, 1998, Best-Of

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 139:09
EAN-Nr. 4988006759558
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Virgin Records Ltd. / VJCP-36078-79
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:03  
1. Out In The Fields 4:16
2. Over The Hills And Far Away 5:20
3. Run For Cover 4:11
4. Parisienne Walkways [Edit] 5:48 L
5. Empty Rooms 4:15
6. The Loner 5:53 I
7. Military Man 5:37
8. After The War 4:05
9. Cold Day In Hell 4:24
10. Wild Frontier 4:13
11. Still In Love With You 5:55
12. Wishing Well 4:04 C
13. Friday On My Mind 4:14 C
14. Still Got The Blues 4:09
15. Ready For Love [Edit] 4:25
16. Shapes Of Things To Come 4:14 B C
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:06  
1. Stop Messin' Around 4:07 B L
2. Out In The Fields 5:31 B L
3. Reach For The Sky 5:09 B L
4. The Loner 12:28 I B L
5. All Messed Up 6:16 B L
6. Thunder Rising 5:45 B L
7. Over The Hills And Far Away 6:57 B L
8. Military Man 6:24 B L
9. Devil In Her Heart 3:23 B
10. Emerald 4:03 B C
11. Livin' On Dreams [Remix] 4:03 B

Infos

"Wishing Well" istim Original von "Free".
"Friday On My Mind" ist im Original von "Easybeats".
"Shapes Of Things To Come" ist im Original von "Yardbirds"
"Emerald" ist im Original von "Thin Lizzy".

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Die EAN-Nummer befindet sich auf dem OBI.

SID-Code Mastering: IFPI L152
SID-Code Presswerk: IFPI 28**

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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