Mortal Sin Mayhemic Destruction
CD, Bootleg, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Australien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1987
Zeit 35:20
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Customline Records / AJCD 1016
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:20  
1. The Curse 2:21 I
2. Women In Leather 4:45
3. Lebanon 7:14
4. Liar 4:14
5. Blood, Death, Hatred 3:51
6. Mortal Slaughter 3:11
7. Into The Fire 4:37
8. Mayhemic Destruction 5:07

Infos

Katalognummer nur als Aufdruck auf der CD

VÖ-Jahr des Tonträgers unklar
Bei discogs als 2005 gelistet

Durch Einsortierung beim Händler meines Vertrauens und Hinweis der 2007er Pressung von Riot! Entertainment, dass die 2007er die erste offizielle CD-VÖ sei, handelt es sich hier um ein Bootleg.
Außerdem entspricht meine Matrix nur in punkto Text der bei discogs gelisteten offiziellen Version, nicht aber bildlich.

Aufdruck CD: © & ℗ Mortal Sin 1986-87
A Mega Metal Production
Made in Australia
Booklet: © ℗ Mega Metal Production 1986, 87
Traycard: Made by Customline Records. Digitally remastered

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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