The Prodigy Experience
2-LP, 2008, Re-Release, Gatefold

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Orig. Release 1992
Zeit 59:29
EAN-Nr. 634904011017
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. XL-Recordings / XLLP 110
Musikrichtung Elektronische Musik: Breakbeat
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (2 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 28:26  
A 1. Jericho 3:43
A 2. Music Reach 1/2/3/4 4:12
A 3. Wind It Up 4:33
B 4. Your Love [Remix] 5:31
B 5. Hyperspeed [G-Force Part 2] 5:15
B 6. Charly [Trip Into Drum And Bass Version] 5:12
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 31:03  
A 1. Out Of Place 4:58
A 2. Everbody In The Place [155 And Rising] 4:11
A 3. Wheater Experience 8:04
B 4. Fire [Sunrise Version] 4:59
B 5. Ruff In The Jungle Bizness 5:02
B 6. Death Of The Prodigy Dancers [Live] 3:49 L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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