Dance Classics - Gold Volume 2 - Special Limited Edition
CD, 1994, Bootleg, Limited Edition

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 75:10
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dance Classics DJ Service / DC002
Musikrichtung Pop: Dancefloor, Disco
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:10  
1. Kim Carnes Bette Davis Eyes [12' Version] 3:45
2. UB40 Red Red Wine [Original 12' Mix] 5:20
3. Level 42 Hot Water [Mastermix] 10:21
4. Soft Cell Tainted Love [Original Mix] 9:30
5. Jenny Burton Bad Habits [12' Mix] 7:32
6. Lipps Inc. Funkytown [Us 12' Mix] 7:18
7. Belouis Some Imagination [Dancemix] 5:12
8. Mother's Finest Baby Love 4:13 L
9. Grace Jones La Vie En Rose [12' Mix] 7:27
10. Simply Red Money's Too Tight To Mention [Cutbackmix] 8:02
11. Dead Or Alive You Spin Me Around [Murdermix] 6:30

Infos

Laut Back-Cover stammt die CD von 1993 - auf der CD ist 1994 angegeben, laut meinen Unterlagen dürfte 1994 das richtige Erscheinungsjahr sein.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.