R.E.M. The Best Of R.E.M.
CD, 1991, Best-Of

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1991
Zeit 59:17
EAN-Nr. 077771312823
Label/Labelcode I.R.S. / LC 7283
Plattenfirma/Katalog-Nr. I.R.S. Records Ltd. / 7131282
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:17  
1. Carnival Of Sorts 3:51
2. Radio Free Europe 4:03
3. Perfect Circle 3:23
4. Talk Arround The Passion 3:22
5. So. Central Rain 3:11
6. Don't Go Back To Rockville 4:34
7. Pretty Persuasion 3:53
8. Green Grow The Rushes 3:42
9. Can't Get These From Here 4:10
10. Driver 8 3:18
11. Fall On Me 2:49
12. I Believe 3:32
13. Cuyahoga 4:17
14. The One I Love 3:17
15. Finest Workshop 3:48
16. It's The End Of The World As We Know It 4:07

Infos

Keine IFPI-Angaben. Im Außenring (spiegelverkehrt, d.h. von vorne lesbar- wenns nicht überdruckt wäre) "DADC AUSTRIA"

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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