Bob Dylan Greatest Hits Vol. III
LP, 1967, Best-Of

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1967
Zeit 47:43
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. CBS / S 63 111
Musikrichtung Rock: Folk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 47:43  
A 1. Povitively 4th Street 3:50
A 2. One Too Many Mornings 2:38
A 3. Pledging My Time 3:55
A 4. She Belong To Me 2:48
A 5. My Back Pages 4:20
A 6. All I Ready Want To Do 4:02
B 7. House Of The Rising Sun 5:10 C
B 8. Corina, Corina 2:40
B 9. Man Of Constant Sorrow 3:02
B 10. I Shall Be Free 4:45
B 11. Tomstone Blues 5:53
B 12. 4th Time Around 4:40

Infos

Herstellungsland:
[Cover] Made in Germany

Herstellungsland:
[Label] Made in Germany

Herstellungsland:
[Matrix] Keine Angaben

KEIN EAN
KEIN LC

Track 07 ist ein Cover, im Original von ??

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Back Cover
Bild 03 Label Seite 1 (Scanner Bilder, Labels sind normal etwas Dunkler)
Bild 04 Label Seite 2 (Scanner Bilder, Labels sind normal etwas Dunkler)

Letzte Aktualisierung 12.08.2016

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.