Blondie The Best Of Blondie
CD, 1984, Best-Of, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1984
Orig. Release 1981
Zeit 43:37
EAN-Nr. 9463213372
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Chrysalis Records / F2 21337 DIDX 000071
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:37  
1. Heart Of Glass 4:33
2. Dreaming 3:06
3. The Tide Is High 4:41 C
4. In The Flesh 2:29
5. Sunday Girl 3:03
6. Hanging On The Telephone 2:21
7. Rapture 5:36
8. One Way Or Another 3:33
9. (I'm Always Touched By Your) Presence Dear 2:42
10. Call Me [Theme From American Gigolo] 3:32
11. Atomic 4:39
12. Rip Her To Shreds 3:22

Infos

[Herstellungsland: IFPI-Codes => EMI MFG / USA]
[Aufdruck auf CD Vorderseite: "MANUFACTURED IN USA"]
[SID-Code CD-Master: IFPI L043]
[SID-Code Presswerk: IFPI 16**]
[Labelcode: nicht angegeben]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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