Boney M. Boney M.
2-CD, 1998, Compilation, Pappschuber

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 118:38
EAN-Nr. 743216034321
Label/Labelcode BMG Ariola Special Projects / LC 8637
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola Miller GmbH / 74321 60343 2
Musikrichtung Pop: Disco
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 62:54  
1. Daddy Cool 3:30
2. Sunny 4:02 C
3. No Woman No Cry 4:59 C
4. Rivers Of Babylon 3:59
5. I Feel Good 3:05
6. Bahama Mama 3:20
7. Belfast 3:32
8. El Lute 4:27
9. Rasputin 4:28
10. Ma Baker [Radio Edit '92] 4:08
11. Love For Sale 4:15 C
12. Motherless Child 4:18
13. Fever 4:01
14. Hold On, I'm Coming 3:37 C
15. Have You Ever Seen The Rain 2:41 C
16. Mary's Boy Child 4:32
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:44  
1. Kalimba De Luna 3:50
2. Happy Song 3:30
3. Hooray! Hooray! 3:39
4. Children Of Paradise 2:51
5. Felicidad 2:53
6. Brown Girl In The Ring 3:04
7. Malaika 3:28
8. Gotta Go Home 3:47
9. My Cherie Amor 3:59 C
10. Bang Bang Lulu 3:02
11. Barbarella Fotuneteller 2:56
12. Painter Man 3:12 C
13. The Calendar Song 2:24
14. Take The Heat Off Me 4:49
15. I'm Born Again 3:59
16. Little Drummer Boy 4:21 C

Infos

[Trackzeiten: Software, weichen von den Angaben Backcover ab]
[SID-Code CD-Master: IFPI L030 (aussen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 07** (innen)]
[Matrixnummer: V-8940/21603432/1 A]

[SID-Code CD2-Master: IFPI L030 (aussen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 07** (innen)]
[Matrixnummer: V-8941/21603432/2 A]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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