Ö3 Greatest Hits 02
CD, 1997

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 75:25
EAN-Nr. 724385791420
Label/Labelcode EMI AUSTRIA / LC 08428
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Austria Ges. mbH / 7243 8 57914 2 0
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:25  
1. Paul McCartney Young Boy 3:55
2. Katrina And The Waves Love Shine A Light 2:52
3. Billy Idol Hot In The City 3:38
4. Ace Of Base All That She Wants 3:32
5. *NSYNC Tearing Up My Heart 3:30
6. Eternal Feat. BeBe Winans I Wanna Be The Only One 3:37
7. Soultans Every Little Move 3:59
8. Wet Wet Wet If I Never See You Again 3:49
9. Prince Purple Rain 4:08
10. Texas Say What You Want 3:52
11. Stereo MC's Connected 5:13
12. The Cardigans Lovefool 3:18
13. Tasmin Archer Sleeping Satellite 4:41
14. Sinéad O'Connor Nothing Compares To U 5:11
15. R. Kelly I Believe I Can Fly 4:44
16. Undercover Baker Street 4:06
17. Nick Kamen I Promised Myself 3:59
18. Inner Circle Sweat 3:47
19. Twoinone [Ö3|Hit-Tip] Wave Your Hands In The Air 3:34

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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