FreeCompactDisc SGAE
CD, 2004, Heftbeilage

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 26:37
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Guardian, The / Guardian 2
Musikrichtung Rock: Indie Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:37  
1. Franz Ferdinand Come on Home 3:46
2. Elbow Fugitive Motel 5:12
3. Kings Of Leon Wasted Time 2:47
4. Belle And Sebastian Stay Loose 6:42
5. The Libertines Death on the Stairs (New Recording) 3:43
6. Fun Lovin' Criminals Beautiful 4:27

Infos

The Guardian | SGAE | TheGuardian

matrix: ifpi LT22 Guardian 2

released Saturday April 24, 2004 The Guardian

01- from the album 'Franz Ferdinand' released February 9, 2004 Domino / WIGCD136

03 - from the album 'Youth & Young Manhood' released 2003 Handmedown / HMD27JC

05 - from the single 'Don't Look Back Into the Sun'
- 'Don't Look Back Into the Sun [CD1]' released August 18, 2003 Rough Trade / RTRADESCD119;
1 Don't Look Back Into the Sun 2:59
2 Death on the Stairs (New Recording) 3:43
3 Tell the King (Original Demo Version) 3:44

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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