Lääz Rockit Nothing's Sacred
CD, Bootleg

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1990
Zeit 42:20
EAN-Nr. 016861925727
Label/Labelcode ROADRUNNER RECORDS / LC 9231
Plattenfirma/Katalog-Nr. Roadrunner Records / Roadracer Records / Roadrunner Productions B.V. / RO 9257 2
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:20  
1. In The Name Of Father And The Gun 4:14
2. Into The Asylum 4:56
3. Greed Machine 4:28
4. Too Far Gone 3:45
5. Curiosity Kills 3:18
6. Suicide City 4:26
7. The Enemy Within 5:53
8. Nobody's Child 3:43
9. Silence Is A Lie 3:45
10. Necropolis 3:52 I

Infos

Matrix: DURECO RO 9257-2
Hier liegt ein gänzlich anderes Schriftbild vor, die Matrix erstreckt sich über einen Zentimeter länger und ist derart knapp am transparenten Innenring aufgesetzt, dass sie am unteren Buchstabenrand geringfügig abgeschnitten wirkt.

Große farbliche Unterschiede liegen außerdem sowohl in punkto "Blau" (Cover und back inlay) vor:
Quasi blaugrau versus mittelblau

Der lange Copyright-Aufdruck (All rights...prohibited) auf der CD bei der Originalpressung sowie Produced by Michael Rosen und das mittige"R" im Roadracer Logo rot, beim Bootleg pink.

Ebenfalls sehr auffällig ist die unterschiedliche EAN-Gestaltung:
Einmal 0 16861 92572 7 mit den Balken des Strichcodes an den drei Stellen zwischen die Ziffern reichend,
das andere Mal Schreibweise mit Bindestrichen: 0 16861-9257-2 7 OHNE hineinreichende längere Strichcode-Elemente.
Laut discogs liegt bei der inoffiziellen russischen Pressung 2014 die Bindestrichschreibweise vor (Bild ebendort).

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.