Eric Bibb Booker's Guitar
CD, 2010, Digipak

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Zeit 57:47
EAN-Nr. 794881956227
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Flatbrim Recordings / DFGCD 8680
Musikrichtung Blues
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 57:47  
1. Booker's Guitar 2:52
2. With My Maker I Am One 3:43
3. Flood Water 4:34
4. Walkin Blues Again 3:18
5. Sunrise Blues 3:03
6. Wayfaring Stranger 4:42
7. Train From Aberdeen 1:34
8. New Home 3:47
9. Nobody Fault But Mine 2:11
10. One Soul To Save 3:01
11. Rocking Chair 3:57
12. Turning Pages 2:53
13. A Good Woman 3:14
14. Tell Riley 3:17
15. A - Z Blues 3:13
16. Everyday's Been Sunda 4:02 B
17. River Of Song 3:26 B
18. Dreaming In Mandinka 1:00 B

Infos

Die CD ist eine sogenannte "Enhanced CD". Auf ihr ist zusätzlich ein kleines Video (352x288) von 3:30 Länge. Eric Bibb spielt in dem Video den Titelsong "Bookers Guitar". Der Film ist im Dateimanager zu finden. Er liegt im mpg-Format vor. Der CD liegt auch ein Booklet bei. Eric Bibb macht hier Anmerkungen zu den einzelnen Songs und deren Entstehung.
Nicht im Dateimanager habe ich die einzelnen Titel gefunden. Dies gilt für Windows 8.1 und Linux. Die Titel wurden jedoch auf einem BluRay-Player und auf dem VLC-Player wiedergegeben. Auf der CD ist auch eine Software. Ich habe Sie nicht installiert bzw gestartet. Wofür Sie gut sein soll, ist mir nicht bekannt.
Die Readme-Datei beschreibt die Wiedergabe des Films unter älteren Windows-Systemen.
Die drei letzten Tracks sind die Bonus-Titel. Sie sind bei den IDs: 594268, 701799, 1029024 nicht enthalten.

Aufgenommen wurde die Platte am 12.11.2008 in Burton, Ohio.
Die Zeiten sind dem Cover entnommen.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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