Bryan Adams Get Up
LP, 2015

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit k.A.
EAN-Nr. 602547452788
Label/Labelcode polydor / LC 00309
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor Records / 4745278
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
10 (11 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. You Belong To Me
A 2. Go Down Rockin'
A 3. We Did It All
A 4. That's Rock Aand Roll
A 5. Don't Even Try
A 6. Do What Ya Gotta Do
B 7. Thunderbolt
B 8. Yesterday Was Just A Dream
B 9. Brand New Day
B 10. Don't Even Try
B 11. We Did It All
B 12. You Belong To Me
B 13. Brand New Day

Infos

Keine Zeitangaben der Tracks vorhanden.

Track 10, 11, 12, 13, in Acoustic Versions

Herstellungsland:
[Back Cover] Keine Angaben

Herstellungsland:
[Label] MADE IN THE EU

Herstellungsland:
[Matrix] Keine Angaben

LC 00309
+ OIS with Lyricks

Bryan Adams - Vocals / Guitar
Jeff Lynne - Guitar / Piano / Bass / Drums / Vocals
Jim Vallance - Guitar /
Steve Jay - Shaker / Tambourine
Phil Thornalley - Guitar / Vocals
Keith Scott - Guitar
Rusty Anderson - Guitar

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Back Cover
Bild 03 Label Seite 1
Bild 04 Label Seite 2
Bild 05 Innersleeve
Bild 06 Innersleeve

Letzte Aktualisierung 11.11.2015

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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