Gerry Mulligan & Chet Baker Carnegie Hall Concert
2-LP, 2013, Limited Edition, Live, Re-Release, Remastered, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Orig. Release 1975
Zeit 71:06
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Speakers Corner / CTI 6054/5 S1
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:23  
A 1. Line For Lyons 8:17 I L
A 2. Song For An Unfinished Woman 8:53 I L
B 3. My Funny Valentine 8:38 I L
B 4. Song For Strayhorn 9:35 I L
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:43  
A 1. It´s Sandy At The Beach 9:10 I L
A 2. Bernie´s Turn 7:58 I L
B 3. K-4 Pacific 11:44 I L
B 4. There Will Never Be Another You 6:51 I L

Infos

Gerry Mulligan - baritone sax
Ron Carter - bass
Harvey Mason - drums
Bob James - electric piano, piano
John Scofield gitar
Dave Samuels percussion
Ed Byrne - trombone
Chet Baker - trumpet
Dave Samuels - vibraphone

AUFNAHME LIVE, November 1974 in der Carnegie Hall New York
ENGINEERING Dave Hewitt, John Venable
LABEL CTI
RE MASTERING --
RE RELEASED September 2013
PRESSUNG von Pallas Germany
MADE IN Germany

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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