Blasphemy Fallen Angel Of Doom....
CD, 2015, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Orig. Release 1990
Zeit 30:12
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Nuclear War Now! Prod. / Ross Bay Cult / COMMAND 008 / ANTI-GOTH 069
Musikrichtung Metal: Black Metal, Death Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:12  
1. Winds Of The Black Godz (Intro) 1:20 I
2. Fallen Angel Of Doom 3:40
3. Hoarding Of Evil Venegance 2:22
4. Darkness Prevails 3:32
5. Desecration 2:27
6. Ritual 3:18
7. Weltering In Blood 2:27
8. Demoniac 2:45
9. Goddess Of Perversity 4:28
10. The Desolate One (Outro) 3:53

Infos

Herstellungsland: lt. SID-Code
SID-Code CD-Master: IFPI LT05
Matrix: 8258 - ANTI069 051215

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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