The Icicle Works The Icicle Works
CD, 1994, Re-Release

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Orig. Release 1984
Zeit 42:33
EAN-Nr. 607618005023
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Beggars Banquet / BBL 50 CD
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:33  
1. Chop The Tree 4:43
2. Love Is A Wonderful Colour 4:13
3. Reaping The Rich Harvest 4:07
4. As The Dragonfly Flies 3:58
5. Lover's Day 4:49
6. In The Cauldron Of Love 3:50
7. Out Of Season 4:46
8. Factory In The Desert 3:11
9. Birds Fly (Whisper To A Scream) 3:49
10. Nirvana 5:07

Infos

Re-Release / Original VÖ: 23.03.1984

[Spielzeiten: Software]
[Matrize: 3688 BBL 50 CD I:O MASTERED BY NIMBUS]
[SID Code CD Master: L123]
[SID Code CD Presswerk: IFPI 23**]
[Angabe Label: Made in England]

* Vierseitiges Foldout:
- Texte
- Titelliste


(P) 1984 Beggars Banquet
(P) 1983 Beggars Banquet (Titel 2)
(P) 1986 Situation Two (Titel 9)
(C) 1988 Beggars Banquet

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.