Georg Danzer Liederbuch
2-LP, 1978, Compilation, Heftbeilage, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1978
Zeit 77:47
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode polydor / LC 00309
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor International GmbH / 2630 101
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
19 (12 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:53  
A 1. Sex-Appeal 3:00
A 2. Ist Schon Gut (That's Allright) 3:25 C
A 3. Komm Zieh Dich Aus 3:07
A 4. Ich Sehne Mich 4:52
A 5. Laßt Mich Raus (Narrenhaus) 3:16
A 6. Janosch 4:25
B 7. Ein Wenig Liebe (Hey Baby) 5:54
B 8. Die Folter 4:21
B 9. Ich Bin Dagegen 2:48
B 10. Morgenrot 3:50
B 11. War Das Etwa Haschisch? 4:55
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 33:54  
A 1. I Verlaß Di 4:02
A 2. I Bin A Kniera (Die Goldene Kniescheibe) 2:01
A 3. Du Mi A 4:42 C
A 4. Die Moritat Vom Frauenmörder Wurm 3:27
A 5. Elfie 4:40
B 6. Der Legendäre Wixer-Blues Vom 7. Oktober 1976 3:21
B 7. Geh In Oasch 3:30
B 8. Laß Mi Amoi No D'sun Aufgeh Segn 3:28
B 9. Wann I So Zruckschau 1:53
B 10. I Wü No Ned Hamgeh 2:50

Infos

Im Gegensatz zu MS-ID 49096 befindet sich auf der Vorderseite des Covers oben rechts das Polydor-Logo mit der Angabe 2LP und die Angabe: "2 LP STEREO 2630 101".
Die 4-seitige Textbeilage ist duch Klammerheftung befestigt.
Beschriftung im Run-Out: 2437 651 auf Seite 1/2 und 2437 652 auf Seite 3/4

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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