Rolling Stone: New Voices Vol. 13
CD, 1997, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 70:39
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rolling Stone / 1997-06
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
68 (24 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 70:39  
1. Powderfinger Pick You Up 4:17
2. Lotte Ohm. Komm Rein. 4:16
3. The Seahorses I Want You To Know 4:51
4. Ben Harper Roses From My Friends 6:24
5. Edward Ball The Mill Hill Self Hate Club 2:45
6. Brendan Benson Crosseyed 4:15
7. Wayne Kramer Stranger In The House 3:03
8. The Sea And Cake Sporting Life 4:52
9. The Walkabouts Follow Me An Angel 6:26
10. Dear Wolf Machinery 4:04
11. Smog Ex-Con 3:28
12. Tindersticks Another Night In 5:10
13. Bim Sherman Solid As A Rock [Steve Osborne Mix] 9:48
14. David Bowie I'm Deranged [Jungle Mix] 7:00 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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