Sol Invictus The Blade
CD, 1997

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 54:57
EAN-Nr. 5021958304021
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Tursa / TURSA 014 CD
Musikrichtung Dark Wave/Gothic: Neofolk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 54:57  
1. The Blade 3:45
2. In Heaven 3:33
3. Time Flies 6:50
4. The House Above The World 4:31
5. Laws And Crowns 4:08
6. Once Upon A Time 6:12
7. See How We Fall 5:46
8. Gealdor 2:33
9. From The Wreckage 6:27
10. Nothing Here 3:40
11. Remember And Forget 3:41
12. The Blade 3:51

Infos

Artwork By - Enrico Chiarparin
Artwork By [Design, Typesetting] - Archetype Graphics
Engineer - Clive Giblin
Mastered By - Denis Blackham
Performer - Clive Giblin, Céline Marleix-Bardeau, Eric Roger, Heimgest, Karl Blake, Matt Howden, Nathalie Van Keymeulen, Sally Doherty, Stephen Catchik, Tony Wakeford

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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