Darkness Thrash Till Death!
2-LP, 2015, Compilation, Limited Edition, Remastered, Gatefold, 180 Gramm Vinyl, Rotes Vinyl, Splatter Vinyl, Weißes Vinyl

Herstellungsland Tschechische Republik
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. High Roller Records / HRR 403
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Intro
2. Victims
3. Infernal Declaration
4. Armageddon
5. Voice Of Malice
6. Intro
7. The Evil Curse
8. Hear The Cry
9. Iron Force
10. Torment Declaration
11. Kingdom Of Death
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. The Gates (Intro)
2. Beyond The Gates Of Death
3. Death Squad
4. Armageddon
5. Legacy Of Blood
6. Titanic War
7. Armageddon
8. Death Squad
9. Legacy Of Blood
10. Phantasmagoria
11. Iron Force

Infos

Tracks 1-4: The Evil Curse (Demo 1985)
Track 5: Unreleased Track March 19, 1986
Tracks 6-11: Titanic War (Demo 1986)
Tracks 12-17: Spawn Of The Dark One (Demo 1986)
Tracks 18-21: Promotape 1987
Track 22: Spawn Of The Last One (live "Zeche Carl" Essen, November 12,1988)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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