AC/DC Let There Be Rock - The Movie-Live In Paris
2-CD, 1997, Live, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Orig. Release 1981
Zeit 87:02
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode eastwest / LC 1557
Plattenfirma/Katalog-Nr. Leidseplein Presse B.V. / 7559-62119-2
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
15 (7 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:06  
1. Live Wire 8:04 L
2. Shot Down In Flames 3:39 L
3. Hell Ain't A Bad Place To Be 4:31 L
4. Sin City 5:25 L
5. Walk All Over You 5:06 L
6. Bad Boy Boogie 13:21 L
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:56  
1. The Jack 6:05 L
2. Highway To Hell 3:31 L
3. Girls Got Rhythm 3:20 L
4. High Voltage 6:32 L
5. Whole Lotta Rosie 4:55 L
6. Rocker 10:45 L
7. T.N.T. 4:14 L
8. Let There Be Rock 7:34 L

Infos

Speilzeiten Mediaplayer (abweichend vom Backcover)

Aufgenommen am: 19.Dezember 1979, Pavillion de Paris, Paris, Frankreich

SID-Code Master: IFPI L012 - beide CDs
SID-Code Presswerk: IFPI 05** - beide CDs
Matrix CD 1: 755962119-2/2 10/97
Matrix CD 2: 755962119-2/3 10/97

Es gibt immer wieder Diskussionen, dass diese Doppel-CD nur über das "Bonfire"-Album verkauft wurde.
Fakt ist, dass dieses Album über Amazon (wahrscheinlich auch über andere Quellen) verkauft wurde und bis heute (Ende 2016) verkauft wird. Beispiel
Zu beachten: die Layouts sowie die professionellen Matrix der beiden CDs unterscheiden sich grundsätzlich von denen aus "Bonfire".

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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