Haemophagus Slaves To The Necromancer
CD, 2009, Limited Edition, Re-Release

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 2009
Zeit 35:16
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Despise The Sun Records / DTSR 012
Musikrichtung Metal: Death Metal, Grindcore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:16  
1. La Garrota [Intro] 1:25
2. Slaves To The Necromancer 2:07
3. Remember To Dismember 1:24
4. The Mark Of Madness 3:34
5. Sniffing The Cremated Rests 1:00
6. Dead Eater 2:45
7. Red Diabolical Eyes 1:28
8. Consecration 3:15
9. Traumatic Defecation Of Pus 1:12
10. Goddess Of Malice 4:04
11. Cataleptic Murders 3:39
12. Witches' Doom 3:00
13. Sunrise Over Fields Of Dust 4:27
14. Extirpating Life 1:56

Infos

Re-release Nov. 2009 limited to 1000 copies.

IFPI AHK** / IFPI LY86.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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