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LP, 2006, Limited Edition, Re-Release, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Orig. Release 1971
Zeit 37:29
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Morning Dew Records / MDL 002
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Progressive Rock, Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:29  
1. Ain't No Blues 4:09
2. Ballad Of Brother Lew 4:30
3. Blue Form 4:03
4. Interlude 1:58
5. Nobody Wants To Shine 4:08
6. Eternal Thirst 9:34
7. Too Naked For Demetrius 2:32
8. Mumbella Baye Tu La 3:19
9. The Clouds Went That Way 3:16

Infos

Veröffentlichungsdatum gem. Internetrecherche. Auf dem Backcover steht: ASCAP (C) 1995. Internetquellen geben jedoch 2006 als Veröffentlichungsdatum an.

Spielzeiten Coverangabe. Bei Track 9 weicht die Zeit auf dem Label erheblich ab, Angabe 1:56. Die Zeit vom Cover dürfte passen.

Soll auf 500 Exemplare limitiert sein.

Bilder
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Bild 1: Frontcover
Bild 2: Backcover
Bild 3: Gatefold Innen links
Bild 4: Gatefold Innen rechts
Bild 5: Label Seite 1
Bild 6: Label Seite 2


Matrize 1: -12464- [ ] MDL 002 A II [ ] SST
Matrize 2: -12464- [ ] MDL 002 B II [ ] SST

LC nicht vorhanden

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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