The Zombies Odessey & Oracle
LP, Re-Release

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1968
Zeit 35:35
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Verulam Music Co. Ltd. / 63280, S 63280, SBPG 63280
Musikrichtung Rock: Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:35  
A 1. Care Of Cell 44 3:59
A 2. A Rose For Emily 2:21
A 3. Maybe After He's Gone 2:38
A 4. Beechwood Park 2:46
A 5. Brief Candles 3:35
A 6. Hung Up On A Dream 3:05
B 7. Changes 3:20
B 8. I Want Her She Wants Me 2:53
B 9. This Will Be Our Year 2:10
B 10. Butchers Tale 2:52
B 11. Friends Of Mine 2:20
B 12. Time Of The Season 3:36

Infos

Auf Coverrücken : CBS THE ZOMBIES ODESSEY AND ORACLE 63280
Auf Label: S 63280; Verulam Music SBPG 63280 A
Kein "Stereo " Sticker auf Rückseite Cover

Matrix / Runout (Runout side A - geritzt ): SPBG 63280 A
Matrix / Runout (Runout side B - geritzt ): SPBG 63280 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.