Yusef Lateef The Gentle Giant
CD, 2013, Re-Release

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Orig. Release 1972
Zeit 37:29
EAN-Nr. 4943674153992
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. WEA International Inc. / Warner Music Japan Inc. / WPCR-27480
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:29  
1. Nibian Lady 6:39 I
2. Lowland Lullabye 2:23 I
3. Hey Jude 9:01 I
4. Jungle Plum 4:33 I
5. The Poor Fisherman 3:41 I
6. African Song 3:50 I
7. Queen Of The Night 2:13 I
8. Below Yellow Bell 5:09 I

Infos

Wiederveröffentlichung des zuerst 1972 erschienenen Yusef Lateef-Albums

Reihe Jazz Best Collection 1000

Es gibt auch eine Ausgabe dieser CD, welche in Deutschland (Link zum Tonträger) hergestellt wurde

Diese Ausgabe:

Einseitig bedruckter OBI mit japanischsprachigen Schriftzeichen und nur hier vorhandenem Aufdruck der EAN-Nummer !

Vierseitiges Klapp-Booklet:
* Japanischsprachige Linernotes
* Auflistung der Einzeltitel (Japanisch, Englisch)
* Japanischsprachige Produktionsnotizen

Übernahme der Spielzeiten laut Aufdrucken auf der Jewelcase-Rückseite

Das im Reiter "Bilder" zu sehende Tonträgerdesign zeigt die Ausgabe, wie sie im Fachhandel als Neuware angeboten wurde. Gebraucht gekaufte CD's können hiervon durch fehlenden OBI oder anderes Jewelcase/Tray (Austausch gegen defektes) abweichen !

℗ © 1972 WEA International Inc., a Warner Music Group Company....Manufactured and distributed by Warner Music Japan Inc.

Identifizierung
CD-Innenring:
SID-Code Presswerk: IFPI 45**
SID-Code CD-Master: IFPI L276
CD-Matrix: WPCR-27480 1 - Barcode

Aufdrucke CD-Label und Jewelcase-Rückseite: Made in Japan

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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