Volkstümliches Wunschkonzert Vol.2
CD, 1992

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1992
Zeit 37:30
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EastWest Records GmbH / 849 871-2
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Volkstümliche Musik/Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:30  
1. Stefanie Hertel So A Stucherl Heile Welt 3:02
2. Lubomir Santa Maria Der Berge 2:45
3. Margit & Klaus Herzilein 3:18
4. Heino Tranen, Die Sind Oft Umsonst Geweint 2:56
5. Berstein Trio De Fiedler 2:29
6. Die Ranchers Meine Rocky Mountains 4:21
7. Andy & Bernd Bussi Bussi 3:04
8. Die 3 Z'widern Marie, Mach'ma A Safari 2:27
9. Karl Timmermann Niederrhein 2:59
10. Uschi Bauer Kusheln Ist Schon 3:17
11. Speelwark Mowensommer 3:23
12. Uwe Beck Ein Mutterherz Soll Niemals Weinen 3:29

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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