Lärm No One Can Be That Dumb
7", 1986, Nummeriert

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1986
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eigenproduktion / LS 198606
Musikrichtung Hardcore: Hardcore Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
1. It's Not What It Seems To Be
2. T.V. Spots
3. Obsessed By Your Image
4. Wodka
5. Ignorance
6. Escape To Death
7. Drunk Freak
8. Chemical Suicide
9. Somewhere Over The Rainbow
10. No Words, No Lyrics
11. No One Can Be That Dumb
12. Dollars & Roebels
13. Non-Conformity
14. Our Future
15. Don't Wanna Pay Their Debts
16. Up To You

Infos

Recorded on December 30th, 1985, Venlo, Netherlands.
Large center hole.
Matte paper sleeve.
Poster insert with lyrics, band pictures and thank list.
786 copies pressed.
Barcode and Other Identifiers

Matrix / Runout (Side A): LS198606 A 5C1
Matrix / Runout (Side B): LS198606 B 5C1

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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