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#1 20.06.2011 18:05:13

Zitronenmord
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"Verjährung" des Urheberrechts

Hallo liebe Gemeinde!

Ich habe einen kleinen popmusikalischen Blog - Die Abenteuer der Tante Pop - und recherchiere gerade zum oben genannten Thema.

Zur Erläuterung für Unkundige:

Das Urheberrecht besagt, dass der Komponist seit mindestens 70 Jahre tot sein muss. Außerdem muss das Aufnahmejahr mindestens 50 Jahre her sein. An klassischer Musik kann man das gut verdeutlichen: Beethoven ist fast 200 Jahre tot und somit Allgemeingut. Wurde aber die Aufnahme vom Orchester innerhalb der letzten 50 Jahre gemacht, darf diese trotzdem nicht frei verwendet werden. Das nennt sich Leistungsschutz.
Andersrum läuft z.B. bei den Beatles in diesem Jahrzehnt der Leistungsschutz ab, aber das mit dem Urheberrecht würde, selbst wenn Paul und Ringo auf der Stelle tot umfallen, noch bis 2081 dauern.

Bisher betrifft beide Punkt also nur vor 1942 Verstorbene und ihre Originalaufnahmen (es sei denn sie wurden noch vor 1962 gecovert).

Jetzt die Frage: Fällt euch, meinen lieben Musikliebhaberkollegen und Kolleginnen, aus dem Jazzbereich ein empfehlenswerter Künstler/eine Künstlerin ein, der/die die Bedingungen erfüllt?

Schonmal vielen Dank für jede Hilfe! smile

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#2 20.06.2011 21:10:30

tonada
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Re: "Verjährung" des Urheberrechts

einer fiel mir grade spontan ein: http://de.wikipedia.org/wiki/Joe_King_Oliver


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#3 20.06.2011 21:15:22

tonada
The black sheep of the family
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Re: "Verjährung" des Urheberrechts


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#4 20.06.2011 21:28:19

tonada
The black sheep of the family
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Re: "Verjährung" des Urheberrechts

einen hab' ich noch für heute: http://de.wikipedia.org/wiki/Bix_Beiderbecke


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#5 23.06.2011 19:13:12

Zitronenmord
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Beiträge: 539

Re: "Verjährung" des Urheberrechts

danke für die vorschläge, tonada!

robert johnson war auch schon vorgesehen, nebst bessie smith. smile

ich finde es bei ihm wirklich eigenartig, dass man tatsächlich nicht genau weiß in welcher geschwindigeit seine aufnahmen abgespielt werden müssen.

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#6 30.06.2011 23:23:23

Zitronenmord
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