Du bist nicht angemeldet.
Bei folgendem DS https://www.musik-sammler.de/media/1023684/ verweigert der DSV die Freischaltung der Abbildungen der Seiten 2+3 (Gatefold-Innenseiten) des Covers mit der Begründung "Wegen Urheberrechtsverletzung abgelehnt". Ich denke, der DSV meint dabei die Fotos der darauf abgebildeten Musiker. Die beiden hochgeladenen Bilder sind ganz normale Fotos ohne Kopierschutz (Wasserzeichen o.ä.).
Nach meinem Hinweis, dass mit dieser Begründung wohl keine einzige Cover-Abbildung auf Musik-Sammer veröffentlicht werden dürfte, bekam ich folgende Antwort:
"du kannst es dir gerne schönreden, aber ich halte die Darstellung der Photos für einen krasse Urheberrechtsverstoß und lehne die Bilder wiederum ab. Wenn du möchtest das die Bilder freigegeben werden musst du dich an den Admin wenden und wenn der mir dann per Email gestattet die Bilder freizustellen werde ich dem nachkommen, sonst wird das nichts."
Ich wende mich somit an die Admins, mit der Bitte um Klarstellung der rechtlichen Situation, "sonst wird das nichts".
DANKE
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Ich weiß es, ich bin nicht der Adressat. Dennoch dränge ich dir hier mal meine unmaßgebliche Meinung auf.
[Aus dem Zitat des DSV:] "du kannst es dir gerne schönreden, aber ich halte die Darstellung der Photos für einen krasse Urheberrechtsverstoß und lehne die Bilder wiederum ab..."
Und ich halte die Sicht dieses Users für eine krasse Fehlinterpretation des Urheberrechts. Gatefold-Innenseiten sind Bestandteil eines (vermutlich weltweit) frei vertriebenen Artikels. Wenn es juristische Vorbehalte gegen die Nutzung von Abbildungen aus den Innenseiten gäbe, hätte der Rechteinhaber diese gegenüber der Plattenfirma geltend zu machen. Das hat aber nichts mit dem Foto-Upload auf MS zu tun. Sofern es sich bei deinen Uploads nicht um Fotos aus geschützten Quellen (Wasserzeichen etc.) handelt, dürfen sie hier verwendet werden. Am besten sind natürlich eigene Fotos.
Gleichwohl glaube ich nicht daran, dass es dem User um eine engere Rechtsauslegung geht. Denn bereits öfter fiel er durch seine ablehnende Haltung gegenüber simplen Änderungswünschen auf, bis hin zu bewusst eingetragenen Dubletten als Konsequenz auf nicht akzeptierte Änderungen am Original durch die Moderation... Der User lehnt auch Daten aus Drittquellen (wie discogs, Webseiten der Plattenfirmen oder Datensätzen aus derselben AE) kategorisch "wegen Unzuverlässigkeit" ab, obwohl die bestimmte Sachverhalte zweifelsfrei belegen. Für ihn gilt einzig, was auf dem Tonträger steht. Auch seine Ansicht, Datensatzverantwortung sei gleichbedeutend mit Eigentum und eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis, deckt sich kaum mit den MS-Prinzipien.
Sich in sozialen Medien persönlich mit einem Individuum auseinanderzusetzen, dessen Obsession einer schweren paranoiden Persönlichkeitsstörung entspringt, ist wirkungslos.
Steht dieses Individuum in verantwortlicher Position, ist der eigene Rückzug unausweichlich.
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Gleichwohl glaube ich nicht daran, dass es dem User um eine engere Rechtsauslegung geht. Denn bereits öfter fiel er durch seine ablehnende Haltung gegenüber simplen Änderungswünschen auf, bis hin zu bewusst eingetragenen Dubletten als Konsequenz auf nicht akzeptierte Änderungen am Original durch die Moderation... Der User lehnt auch Daten aus Drittquellen (wie discogs, Webseiten der Plattenfirmen oder Datensätzen aus derselben AE) kategorisch "wegen Unzuverlässigkeit" ab, obwohl die bestimmte Sachverhalte zweifelsfrei belegen. Für ihn gilt einzig, was auf dem Tonträger steht. Auch seine Ansicht, Datensatzverantwortung sei gleichbedeutend mit Eigentum und eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis, deckt sich kaum mit den MS-Prinzipien.
Ich wollte es nicht so direkt formulieren, muss aber leider deine Erfahrungen bestätigen.
Mir wäre aber an einer unzweifelhaften Aussage der Admins gelegen, bevor hier der Wilde Westen Einzug hält.
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Ich weiß es, ich bin nicht der Adressat. Dennoch dränge ich dir hier mal meine unmaßgebliche Meinung auf.
parsival schrieb:[Aus dem Zitat des DSV:] "du kannst es dir gerne schönreden, aber ich halte die Darstellung der Photos für einen krasse Urheberrechtsverstoß und lehne die Bilder wiederum ab..."
Und ich halte die Sicht dieses Users für eine krasse Fehlinterpretation des Urheberrechts. Gatefold-Innenseiten sind Bestandteil eines (vermutlich weltweit) frei vertriebenen Artikels. Wenn es juristische Vorbehalte gegen die Nutzung von Abbildungen aus den Innenseiten gäbe, hätte der Rechteinhaber diese gegenüber der Plattenfirma geltend zu machen. Das hat aber nichts mit dem Foto-Upload auf MS zu tun. Sofern es sich bei deinen Uploads nicht um Fotos aus geschützten Quellen (Wasserzeichen etc.) handelt, dürfen sie hier verwendet werden. Am besten sind natürlich eigene Fotos.
Das kann ich so bestätigen. Wenn die Bilder Teil des Tonträger-Sets (Tonträger, Cover, Booklet, etc.) sind, spricht wie bei allen anderen Bildern auf MS, die zu dokumentatorischen Zwecken online stehen, nichts gegen die Veröffentlichung.
Auch seine Ansicht, Datensatzverantwortung sei gleichbedeutend mit Eigentum und eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis, deckt sich kaum mit den MS-Prinzipien.
Diese Dinge sind hier in der Tat nicht deckungsgleich.
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Diplomatisches MOD-Posting, gefällt mir
Hat man seitens ms-de Team, insbesondere Seitenbetreiber (Admin) schon mal nachgedacht, ob man statt Vererbung von Datensätzen auch eine Enterbung exekutieren will ?
Sorry, dass ich hier meinen Senf platzieren musste - eine Antwort auf die Frage, wenn es denn überhaupt eine geben sollte, erwarte ich nicht wirklich hier im Thread, sondern maximal per PN, wenn es denn überhaupt eine geben sollte...
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(...) eine Antwort auf die Frage, wenn es denn überhaupt eine geben sollte, erwarte ich nicht wirklich hier im Thread, sondern maximal per PN, wenn es denn überhaupt eine geben sollte...
Du hast PN.
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Naja, prinzipiell handelt der "Verweigerer" ja gar nicht mal so falsch. Bei vielen anderen Portalen wären seine Einwände durchaus berechtigt.
Im allgemeinen kann man aber festhalten, dass Musik-Sammler.de mittlerweile bei so vielen und großen Plattenfirmen bekannt ist, dass solche Copyright-Probleme uns schon vor Jahren begegnet wären. In der Regel sind die Plattenfirmen aber ganz cool damit, weil wir mit MS.de ja im Endeffekt deren Produkte präsentieren. Ob und in welchem Maße Cover-Uploads ein rechtliches Problem bedeuten, ist also eine Sache zwischen den Plattenfirmen/Rechteinhabern und uns. Daher sind die Einwände des Users durchaus ehrenhaft, müssen aber nicht sein, da wir hier eigentlich schon alles in der Vergangenheit geklärt haben.
Musik-Sammler.de - Die Musiksammlungs-Verwaltung im Internet
Sense of View - Reviews ungewöhnlicher Filme aller Genres
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Naja, prinzipiell handelt der "Verweigerer" ja gar nicht mal so falsch. Bei vielen anderen Portalen wären seine Einwände durchaus berechtigt.
Im allgemeinen kann man aber festhalten, dass Musik-Sammler.de mittlerweile bei so vielen und großen Plattenfirmen bekannt ist, dass solche Copyright-Probleme uns schon vor Jahren begegnet wären. In der Regel sind die Plattenfirmen aber ganz cool damit, weil wir mit MS.de ja im Endeffekt deren Produkte präsentieren. Ob und in welchem Maße Cover-Uploads ein rechtliches Problem bedeuten, ist also eine Sache zwischen den Plattenfirmen/Rechteinhabern und uns. Daher sind die Einwände des Users durchaus ehrenhaft, müssen aber nicht sein, da wir hier eigentlich schon alles in der Vergangenheit geklärt haben.
Elric, du bist der Betreiber, der im Zweifelsfall haftet. Eine klare Aussage zu diesem Thema wird in deinem ureigenen Interesse sein.
Nun bin ich offenbar begriffsstutzig. Wann und wo wurde "eigentlich schon alles in der Vergangenheit geklärt"? Welche Handlungsweise für die oben beschriebene Problembeschreibung leitet sich aus deinem Statement ab? Wie sollen wir mit Datensätzen dieses und anderer "Verweigerer" umgehen? Bitte beschreibe doch deine Sichtweise mal ohne die schwammigen Wörter eigentlich, durchaus, prinzipiell, dürfte, müsste und wäre.
Sich in sozialen Medien persönlich mit einem Individuum auseinanderzusetzen, dessen Obsession einer schweren paranoiden Persönlichkeitsstörung entspringt, ist wirkungslos.
Steht dieses Individuum in verantwortlicher Position, ist der eigene Rückzug unausweichlich.
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Wann und wo wurde "eigentlich schon alles in der Vergangenheit geklärt"?
Zwischen uns (Musik-Sammler.de) und den Plattenfirmen. Also intern im Hintergrund, nicht öffentlich.
Welche Handlungsweise für die oben beschriebene Problembeschreibung leitet sich aus deinem Statement ab?
Verweigerung aufgrund eigener Vorbehalte gegen Urheberrechtsverletzungen sind müssen nicht sein. Das ist immer noch das Problem von Musik-Sammler.de bzw. mir und nicht einzelner Datensatzverantwortlicher.
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Der DSV hat die Freischaltung der Bilder jetzt zum dritten Mal abgelehnt. Er will das morgen hier erklären ...
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Hallo!
Ich möchte mal folgendes klarstellen.
1.) Ich stelle häufig und regelmäßig Bilder frei oder tausche sie bei besserer Qualität aus. So auch hier. Es wurden von mir 6 Bilder freigestellt. Sogar eines mit dem EAN-Sticker. Sollte jemand Makroaufnahmen der Rillen für die Identifizierung der Pressung für erforderlich halten, immer her damit.
2.) Natürlich hat es parsival versäumt zu erwähnen um welche Art von Bildern es sich handelt. Ich werde das dann jetzt mal nachholen.
Auf den Cover-Innenseiten sind ganzseitig Bilder des Blue Note Label-Mitinhabers und professionellen Fotografen Francis Wolff abgebildet. Es handelt sich somit nach deutschem Recht nicht um einfache Fotos sondern um Lichtbildwerke. Diese sind urheberrechtlich bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Somit noch bis zum Jahr 2041.
3.) Die Rechte an den Bildern hält Michael Cuscuna, Inhaber von Mosaik Records und meines Wissens Mitinhaber von Music Matters.
4.) Die Bilder können bei Mosaik Records käuflich erworben werden. Preis ca. 150 - 250 $ netto.
Es dürfte somit klar sein, das es sich hier nicht um gewöhnliche Cover-Innenseiten handelt sondern um einen absoluten Ausnahmefall. Wenn ich dann so pseudojuristische Begriffe wie "Reproduktion der öffentlichen Cover", "Darstellung auf 300x300 begrenzt", "frei vertriebenen Artikels", "hätte der Rechteinhaber diese gegenüber der Plattenfirma geltend zu machen", fasse ich mich einfach nur noch an den Kopf. Auch der Glaube es reiche aus sich ein, sagen wir mal Buch, zu kaufen und damit nicht nur das Recht das Buch als Solches abzubilden, sondern auch das Recht Inhalte und Bilder kopieren und dann im Netz einstellen zu dürfen, zeugt meiner Meinung nach nicht gerade von einem gesunden Rechts- bzw. Unrechts-Bewustsein. Von der Achtung vor fremder Leute Rechte schon mal gar nicht.
Eigentlich ist es doch leicht im Internet an juristisch korrekte Informationen zu gelangen. Eines von vielen Beispielen: http://www.internetrecht-rostock.de/abm … -fotos.htm
Zusammenfassend gesagt. Ich halte die 6 Bilder für mehr als ausreichend und die abgelehnten Bilder für einen klaren Rechtsverstoß und lehne die Bilder deshalb weiter ab.
@Elric
Danke für das: "Naja, prinzipiell handelt der "Verweigerer" ja gar nicht mal so falsch. Bei vielen anderen Portalen wären seine Einwände durchaus berechtigt."
Was das aber angeht: "Verweigerung aufgrund eigener Vorbehalte gegen Urheberrechtsverletzungen sind müssen nicht sein. Das ist immer noch das Problem von Musik-Sammler.de bzw. mir und nicht einzelner Datensatzverantwortlicher."
Das wirst auch du wissen, das es immer zwei möglich Haftbare gibt. Den Störer (das ist der Handelnde) und den Betreiber der Plattform der von der Störung erfährt und nichts unternimmt.
Beitrag geändert von maude (20.11.2016 12:29:16)
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Noch ein paar Anmerkungen dazu, zumal keine Quellenangaben genannt wurden.
Zu den Bildern gibt es auf dem Cover keinerlei explizite Copyright-Angaben, es wird kein Fotograf genannt und es gibt auch keinen Hinweis, dass man diese Bilder irgendwo für $150 bestellen möge. Dies trifft im übrigen auch für die Website von Music Matters zu:
http://www.musicmattersjazz.com/Dexter- … -84112.htm
Insofern ist dies auch kein "Spezialfall", sondern es geht nach wie vor um die Frage, sind Cover-Bilder auf musik-sammler.de erlaubt oder nicht.
Beitrag geändert von parsival (20.11.2016 15:24:28)
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Insofern ist dies auch kein "Spezialfall", sondern es geht nach wie vor um die Frage, sind Cover-Bilder auf musik-sammler.de erlaubt oder nicht.
Ich sehe das trotz des auch mir fehlenden Staatsexamens ebenso.
Hier wird kein "Lichtbildwerk" dargestellt, sondern strenggenommen, das unter dessen Verwendung gestaltete Cover.
An diesem wiederum hält einzig die Plattenfirma das Urheberrecht - unbenommen einer zuvor zweifellos erteilten Genehmigung des Fotografen, seine Bilder für diesen Zweck zu nutzen.
Eine Darstellung des Covers kann gerade im hiesigen Zusammenhang also notwendigerweise ausschließlich das Urheberrecht der Plattenfirma verletzen - nicht aber das des Fotografen.
Die zu klärende Frage wäre mithin, ob dem a) wirklich so ist.
Und falls ja: ob dessen ungeachtet b) nicht trotzdem eine stillschweigende Duldung seitens der Plattenfirmen vorausgesetzt werden kann.
Ich denke, die Zahl der bislang diesbezüglich angefallenen Abmahnungen (meines Wissens: 0) im Verhältnis zu den bis dato 1,2 Millionen eingetragenen Tonträgern kann da durchaus den Weg zu einer realistischen Einschätzung der Lage weisen...
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Torrente schrieb:Wann und wo wurde "eigentlich schon alles in der Vergangenheit geklärt"?
Zwischen uns (Musik-Sammler.de) und den Plattenfirmen. Also intern im Hintergrund, nicht öffentlich.
Torrente schrieb:Welche Handlungsweise für die oben beschriebene Problembeschreibung leitet sich aus deinem Statement ab?
Verweigerung aufgrund eigener Vorbehalte gegen Urheberrechtsverletzungen sind müssen nicht sein. Das ist immer noch das Problem von Musik-Sammler.de bzw. mir und nicht einzelner Datensatzverantwortlicher.
Nachdem sich ja Elric unmissverständlich dazu geäußert hat und der DSV weiterhin bei seiner Verweigerungshaltung bleibt, bitte ich konsequenterweise um Vererbung.
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Vererbung wurde im entsprechenden Korrekurforum von SynthieM abgelehnt:
"eine Vererbung ist hier nicht sinnvoll".
Damit erlaube ich mir die Frage, was ist denn hier sinnvoll?
Ist denn die Grundsatzfrage, ob die Veröffentlichung von Cover-Abbildungen auf MS zulässig ist oder nicht, doch nicht geklärt?
Ich gehe ansonsten immer noch davon aus, dass hier bei MS ein DSV keine Narrenfreiheit hat, sondern sich an Regeln halten muss. Welche Regeln sind hier betroffen und wo finde ich diese Regeln? Ich gehe im Weiteren davon aus, dass Regeln ohne Bevorzugung auch für alle hier im gleichen Maße zur Anwendung kommen.
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Prinzipiell bin ich auf parsivals Srite. Was spräche aber dagegen, dem Label ne Mail zu schicken, den Fall zu schildern und somit letzte Sicherheit zu bekommen?
Cheers
Beitrag geändert von Speedo (01.12.2016 14:41:08)
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Prinzipiell bin ich auf parsivals Srite. Was spräche aber dagegen, dem Label ne Mail zu schicken, den Fall zu schildern und somit letzte Sicherheit zu bekommen?
Cheers
Danke, aber das ist keine Lösung. Man kann nicht vor jeder Bildfreischaltung bei einem ev. Rechteinhaber anfragen ...
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Ganz abseits der eigentlichen Frage stellt sich für mich die Frage, welchen Sinn es macht, hier alles mit Bildern vollzuknallen, die in keinster Weise zu einer Abgrenzung verschiedener Auflagen beitragen. In meinen Augen eine nutzlose Aufblähung der Daten ^^...
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Ganz abseits der eigentlichen Frage stellt sich für mich die Frage, welchen Sinn es macht, hier alles mit Bildern vollzuknallen, die in keinster Weise zu einer Abgrenzung verschiedener Auflagen beitragen. In meinen Augen eine nutzlose Aufblähung der Daten ^^...
Abgesehen von deiner Themaverfehlung geht es hier genau um die Bilder, die diese Ausgabe von allen anderen abgrenzt!
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radebeulsraise schrieb:Ganz abseits der eigentlichen Frage stellt sich für mich die Frage, welchen Sinn es macht, hier alles mit Bildern vollzuknallen, die in keinster Weise zu einer Abgrenzung verschiedener Auflagen beitragen. In meinen Augen eine nutzlose Aufblähung der Daten ^^...
Abgesehen von deiner Themaverfehlung geht es hier genau um die Bilder, die diese Ausgabe von allen anderen abgrenzt!
Das gibt die Albumübersicht aber nicht her, denn da ist genau eine Gatefold-Auflage eingetragen!
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Ganz abseits der eigentlichen Frage stellt sich für mich die Frage, welchen Sinn es macht, hier alles mit Bildern vollzuknallen, die in keinster Weise zu einer Abgrenzung verschiedener Auflagen beitragen. In meinen Augen eine nutzlose Aufblähung der Daten ^^...
... und auf einmal hält man einen Tonträger in der Hand der anders ist ... und da ist man dann froh, wenn man Bilder gucken kann.
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radebeulsraise schrieb:Ganz abseits der eigentlichen Frage stellt sich für mich die Frage, welchen Sinn es macht, hier alles mit Bildern vollzuknallen, die in keinster Weise zu einer Abgrenzung verschiedener Auflagen beitragen. In meinen Augen eine nutzlose Aufblähung der Daten ^^...
... und auf einmal hält man einen Tonträger in der Hand der anders ist ... und da ist man dann froh, wenn man Bilder gucken kann.
Ja, und demnächst haben wir dann hier einen eigenen Datensatz für jeden Flohmarkt-Kauf, in dem eine Booklet-Seite fehlt :q. Bei aller liebe fürs Detail, ich finde, langsam wird das hier von einigen wenigen echt übertrieben...
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Soundlover schrieb:radebeulsraise schrieb:Ganz abseits der eigentlichen Frage stellt sich für mich die Frage, welchen Sinn es macht, hier alles mit Bildern vollzuknallen, die in keinster Weise zu einer Abgrenzung verschiedener Auflagen beitragen. In meinen Augen eine nutzlose Aufblähung der Daten ^^...
... und auf einmal hält man einen Tonträger in der Hand der anders ist ... und da ist man dann froh, wenn man Bilder gucken kann.
Ja, und demnächst haben wir dann hier einen eigenen Datensatz für jeden Flohmarkt-Kauf, in dem eine Booklet-Seite fehlt :q. Bei aller liebe fürs Detail, ich finde, langsam wird das hier von einigen wenigen echt übertrieben...
Es gibt Platz für 10 Bilder pro Tonträger, also wieso nicht 10 Bilder hochladen?!
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radebeulsraise schrieb:Soundlover schrieb:... und auf einmal hält man einen Tonträger in der Hand der anders ist ... und da ist man dann froh, wenn man Bilder gucken kann.
Ja, und demnächst haben wir dann hier einen eigenen Datensatz für jeden Flohmarkt-Kauf, in dem eine Booklet-Seite fehlt :q. Bei aller liebe fürs Detail, ich finde, langsam wird das hier von einigen wenigen echt übertrieben...
Es gibt Platz für 10 Bilder pro Tonträger, also wieso nicht 10 Bilder hochladen?!
Bitte nicht weiter in die verkehrte Richtung diskutieren.
Es geht doch um die Grundsatzfrage, ob hier überhaupt eine Abbildung veröffentlicht werden darf und wenn ja schließt sich die Frage an, darf ein DSV eine Bildfreischaltung ablehnen, wenn mit diesem Bild eine der Cover-Seiten des Tonträgers dokumentiert wird (und dieses kein ev. besseres bereits vorhandenes ersetzt).
Zudem gibt es meines Wissens bisher auch im Korrekturforum keine Möglichkeit eine Bildfreischaltung von den Admins durchführen zu lassen.
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radebeulsraise schrieb:Soundlover schrieb:... und auf einmal hält man einen Tonträger in der Hand der anders ist ... und da ist man dann froh, wenn man Bilder gucken kann.
Ja, und demnächst haben wir dann hier einen eigenen Datensatz für jeden Flohmarkt-Kauf, in dem eine Booklet-Seite fehlt :q. Bei aller liebe fürs Detail, ich finde, langsam wird das hier von einigen wenigen echt übertrieben...
Es gibt Platz für 10 Bilder pro Tonträger, also wieso nicht 10 Bilder hochladen?!
Meiner Meinung nach ist es eben nicht sinnvoll, das Datenvolumen unnütz aufzublähen, das darf man ja gerne anders sehen, aber aufgrund dieser in meinen Augen völlig wahnwitzigen Debatte musste ich meiner grundsätzlichen Überzeugung in diesem Thema einfach mal Luft machen .
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