Teitur The Singer (2008)

Teitur: Singer, The - Cover
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∅-Bew.
Typ: Album
Genre(s): Pop
In Sammlungen 11

5 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Teitur: Singer, The - Cover
    CD, 2008 / Europäische Union
    Plattenfirma: Unbekannt
    EAN: 4029758876220
    Kat.-Nr.:
    11 Tracks
    5 Sammlung(en)
  • Teitur: Singer, The - Cover
    CD, 2008
    Plattenfirma: Arlo & Betty Recordings Ltd.
    Digipak
    EAN: 875929002523
    Kat.-Nr.:
    11 Tracks
    2 Sammlung(en)
  • Teitur: Singer, The - Cover
    CD, 2008 / Deutschland
    Plattenfirma: Playground Music Scandinavia
    Digipak
    EAN: 7332181017762
    Kat.-Nr.: PGMLCD86
    11 Tracks
    2 Sammlung(en)
  • Teitur: Singer, The - Cover
    CD, 2008 / Europäische Union
    Plattenfirma: Edel Entertainment GmbH / Arlo And Betty Recordings Ltd.
    Digisleeve
    EAN: 4029758914922
    Kat.-Nr.: 0191492ERE
    11 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Teitur: Singer, The - Cover
    CD, 2009 / Deutschland
    Plattenfirma: Arlo & Betty Recordings
    Digipak
    EAN: 5065001130243
    Kat.-Nr.: CDAG26
    12 Tracks
    1 Sammlung(en)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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