Stereolab Aluminium Tunes (Switched On Volume 3) (1998)

Stereolab: Aluminium Tunes (Switched On Volume 3) - Cover
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∅-Bew.
Typ: Compilation/Best-Of
Genre(s): Rock
In Sammlungen 10

4 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Stereolab: Aluminium Tunes (Switched On Volume 3) - Cover
    2-CD, 1998 / Großbritannien
    Plattenfirma: Warp
    Compilation Digisleeve
    EAN: 5021603059122
    Kat.-Nr.: WARPCD59
    25 Tracks
    5 Sammlung(en)
  • Stereolab: Aluminium Tunes (Switched On Volume 3) - Cover
    2-CD, 1998 / Japan
    Plattenfirma: Duophonic
    Compilation
    EAN: 4988029287144
    Kat.-Nr.: AMCY-2871-2
    25 Tracks
    1 Sammlung(en)

Vinyl

  • Stereolab: Aluminium Tunes (Switched On Volume 3) - Cover
    3-LP, 1998 / Deutschland
    Plattenfirma: Warp Records
    Compilation
    EAN: 5021603059115
    Kat.-Nr.: WARPLP59
    25 Tracks
    3 Sammlung(en)
  • Stereolab: Aluminium Tunes (Switched On Volume 3) - Cover
    3-LP, 2018 / Großbritannien
    Plattenfirma: Duophonic Ultra High Frequency Disks
    Compilation Re-Release Remastered
    EAN: 5060384613970
    Kat.-Nr.: D-UHF-D20
    25 Tracks
    1 Sammlung(en)

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Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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