Das Debütalbum "A Social Grace" (1990) von Psychotic Waltz ist ungelogen eines der seltsamsten, aber auch faszinierendsten Alben, die ich jemals hören durfte. Dabei war ich beim ersten Hören sogar etwas enttäuscht, um nicht zu sagen ernüchtert, und fragte mich ernsthaft, warum diese Platte bei vielen so stark gefeiert wird. Meine anfängliche Ernüchterung war allerdings nur der äußerst vertrackten, progressiven und auch psychedelischen Musik auf "A Social Grace" geschuldet, die es einem sehr schwer macht, sich schnell einen Reim darauf zu bilden. Aber am Ball bleiben ist gefragt, denn irgendwann, nach unzähligen Durchläufen, beginnt diese Platte zu zünden - und wie! Alle Zweifel wegblasend, schaukelt sich dieses Meisterwerk ganz unauffällig zu einem Geniestreich hoch, dessen Genialität einen sprachlos macht und im nachhinein dafür straft, auch nur für einen Moment die Musik dieser Platte angezweifelt zu haben. Besondere Erwähnung verdient dabei die Arbeit von Buddy Lackey (mittlerweile Devon Graves), der mit seinem gefühlvollem Gesang und seinen Flöten-, wie Pianoeinlagen diesem Album einen ganz eigenen, faszinierenden Ton verabreicht. "A Social Grace" gehört zweifellos in die Top 5 meiner liebsten Alben.
Anspieltipps: Das atmosphärische und emotionale "Halo Of Thorns", "I Remember" mit seinem Gänsehaut erzeugendem Flötensolo, das gitarrentechnisch beeindruckende "Only In A Dream" und das nach der Band benannte Lied "A Psychotic Waltz".
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern.
Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder
Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde.
Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen
zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten
durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also
häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die
Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was
für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung
und fordern die dicke Kohle.
Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede
Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag
forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett
aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE
Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal
anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.