Mindless Self Indulgence You'll Rebell To Anything (As Long As It's Not Challenging) (2005)

Mindless Self Indulgence: You'll Rebell To Anything (As Long As It's Not Challenging) - Cover
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∅-Bew.
Typ: Album
Genre(s): Rock: Crossover
In Sammlungen 23

4 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Mindless Self Indulgence: You'll Rebell To Anything (As Long As It's Not Challenging) - Cover
    CD, 2005 / USA
    Plattenfirma: Metropolis
    EAN: 782388036627
    Kat.-Nr.: MET 366
    11 Tracks
    4 Sammlung(en)
  • Mindless Self Indulgence: You'll Rebell To Anything (As Long As It's Not Challenging) - Cover
    CD, 2005 / USA
    Plattenfirma: Metropolis Records
    EAN: 782388036528
    Kat.-Nr.: MET365
    10 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Mindless Self Indulgence: You'll Rebell To Anything (As Long As It's Not Challenging) - Cover
    CD, 2007 / Europäische Union
    Plattenfirma: Metropolis Records
    Re-Release
    EAN: 782388052528
    Kat.-Nr.:
    14 Tracks
    18 Sammlung(en)

Vinyl

  • Mindless Self Indulgence: You'll Rebell To Anything (As Long As It's Not Challenging) - Cover
    2-LP, 2005
    Plattenfirma: Metropolis Records
    Gatefold Limited Edition
    EAN: 782388036719
    Kat.-Nr.: MET 367
    11 Tracks
    0 Sammlung(en)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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