Joe Hisaishi Chihiros Reise Ins Zauberland (2001)

Joe Hisaishi: Chihiros Reise Ins Zauberland - Cover
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Aka: Voyage De Chihiro, Le
Typ: Album
Genre(s): Soundtrack
In Sammlungen 17

4 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Joe Hisaishi: Chihiros Reise Ins Zauberland - Cover
    CD, 2001 / Deutschland
    Plattenfirma: Milan
    Re-Release
    EAN: 5050466308627
    Kat.-Nr.: 5050466-3086-2-7
    21 Tracks
    10 Sammlung(en)
    als: Spirited Away
  • Joe Hisaishi: Chihiros Reise Ins Zauberland - Cover
    CD, 2001 / Deutschland
    Plattenfirma: Milan
    EAN: 5050466308627
    Kat.-Nr.: 5050466-3086-2-7
    21 Tracks
    4 Sammlung(en)
  • Joe Hisaishi: Chihiros Reise Ins Zauberland - Cover
    CD, 2001 / Europäische Union
    Plattenfirma: Tokuma Japan Communications Co., Ltd.
    EAN: 3259119873228
    Kat.-Nr.:
    21 Tracks
    2 Sammlung(en)
    als: Voyage De Chihiro, Le
  • Joe Hisaishi: Chihiros Reise Ins Zauberland - Cover
    CD, 2013 / Frankreich
    Plattenfirma: Wasabi Records - Studio Ghibli Classics
    Digipak Pappschuber Re-Release
    EAN: 3700091026985
    Kat.-Nr.: 9102698
    21 Tracks
    1 Sammlung(en)
    als: Spirited Away

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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