Green Day Boulevard Of Broken Dreams (2004)

Green Day: Boulevard Of Broken Dreams - Cover
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∅-Bew.
Typ: Single/EP
Genre(s): Rock: Alternative Rock
Punk: Alternative Rock, Melodic Punk
In Sammlungen 63

6 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Green Day: Boulevard Of Broken Dreams - Cover
    Single-CD, 2004 / USA
    Plattenfirma: Reprise Records
    EAN: 093624276920
    Kat.-Nr.: 9362 42769-2
    3 Tracks
    10 Sammlung(en)
  • Green Day: Boulevard Of Broken Dreams - Cover
    Single-CD, 2004 / Großbritannien
    Plattenfirma: Reprise Records
    EAN: 054391614728
    Kat.-Nr.: Q659CD1
    2 Tracks
    3 Sammlung(en)
  • Green Day: Boulevard Of Broken Dreams - Cover
    Single-CD, 2004 / Deutschland
    Plattenfirma: Reprise Records
    EAN: 093624276920
    Kat.-Nr.: 9362 42769-2
    3 Tracks
    33 Sammlung(en)
  • Green Day: Boulevard Of Broken Dreams - Cover
    Promo-Single-CD, 2004 / Europäische Union
    Plattenfirma: Reprise Records
    EAN:
    Kat.-Nr.: PR015112
    2 Tracks
    8 Sammlung(en)
  • Green Day: Boulevard Of Broken Dreams - Cover
    Single-CD, 2004 / USA
    Plattenfirma: Reprise Records / Warner Music Group
    Cardsleeve
    EAN: 054391614827
    Kat.-Nr.:
    2 Tracks
    2 Sammlung(en)

Vinyl

  • Green Day: Boulevard Of Broken Dreams - Cover
    PIC-7", 2004 / Großbritannien
    Plattenfirma: Reprise Records
    Limited Edition
    EAN: 054391614773
    Kat.-Nr.: W659/5439161477
    2 Tracks
    7 Sammlung(en)

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Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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