Arcade Fire Neighborhood #3 (Power Out) (2004)

Arcade Fire: Neighborhood #3 (Power Out) - Cover
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∅-Bew.
Typ: Single/EP
Genre(s): Rock: Indie Rock, Post Rock
In Sammlungen 13

4 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Arcade Fire: Neighborhood #3 (Power Out) - Cover
    Single-CD, 2004 / Großbritannien
    Plattenfirma: Rough Trade
    Digisleeve
    EAN: 5050159823208
    Kat.-Nr.: RTRADSCD232
    2 Tracks
    5 Sammlung(en)

Vinyl

  • Arcade Fire: Neighborhood #3 (Power Out) - Cover
    7", 2004 / Großbritannien
    Plattenfirma: Rough Trade
    Special Edition Clear Vinyl Glow in the Dark Vinyl Weißes Vinyl
    EAN: 5050159823277
    Kat.-Nr.: RTRADS232
    2 Tracks
    1 Sammlung(en)
    als: Neighborhood #3 Power Out
  • Arcade Fire: Neighborhood #3 (Power Out) - Cover
    7", 2005 / Europäische Union
    Plattenfirma: Rough Trade
    Clear Vinyl
    EAN: 5050159823277
    Kat.-Nr.: RTRADS232
    2 Tracks
    4 Sammlung(en)
  • Arcade Fire: Neighborhood #3 (Power Out) - Cover
    7", 2005 / Europäische Union
    Plattenfirma: Rough Trade
    EAN: 5050159823291
    Kat.-Nr.: RTRADSX232
    2 Tracks
    3 Sammlung(en)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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