a-ha The Singles 1984|2004 (2004)

a-ha: Singles 1984|2004, The - Cover
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7.75
∅-Bew.
Aka: Definitive Singles Collection 1984 I 2004, The
Typ: Compilation/Best-Of
Genre(s): Pop
In Sammlungen 111

3 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • a-ha: Singles 1984|2004, The - Cover
    CD, 2004 / Niederlande
    Plattenfirma: Warner Strategic Marketing
    Compilation Remastered
    EAN: 5050467622524
    Kat.-Nr.: 5050467-6225-2-4
    19 Tracks
    51 Sammlung(en)
  • a-ha: Singles 1984|2004, The - Cover
    CD, 2004 / Deutschland
    Plattenfirma: Warner Strategic Marketing
    Best-Of
    EAN: 5050467622524
    Kat.-Nr.: 5050467-6225-2-4
    19 Tracks
    56 Sammlung(en)
  • a-ha: Singles 1984|2004, The - Cover
    CD, 2005 / Europäische Union
    Plattenfirma: Warner Strategic Marketing (UK)
    Best-Of
    EAN: 5050467832428
    Kat.-Nr.: 5046783242
    17 Tracks
    4 Sammlung(en)
    als: Definitive Singles Collection 1984 I 2004, The

Punktverteilung

0.5 1 1.5 2 2.5 3 3.5 4 4.5 5 5.5 6 6.5 7 7.5 8 8.5 9 9.5 10
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Die letzten Ratings

12.06.2014 PorcupineDream 8 Points Rating 8.0
18.06.2008 Xeledon 7.5 Points Rating 7.5

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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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