Yuki Kajiura Noir Original Soundtrack II (2001)

Yuki Kajiura: Noir Original Soundtrack II - Cover
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Aka: Noir - Original Soundtrack II
Typ: Album
Genre(s): Soundtrack
In Sammlungen 5

4 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Yuki Kajiura: Noir Original Soundtrack II - Cover
    CD, 2001 / Taiwan
    Plattenfirma: Ever Anime
    Bootleg
    EAN:
    Kat.-Nr.: A8-1427
    19 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Yuki Kajiura: Noir Original Soundtrack II - Cover
    CD, 2001 / Taiwan
    Plattenfirma: Sonmay
    Bootleg
    EAN:
    Kat.-Nr.: SMA-064
    19 Tracks
    1 Sammlung(en)
    als: Noir - Original Soundtrack II
  • Yuki Kajiura: Noir Original Soundtrack II - Cover
    CD, 2001 / Japan
    Plattenfirma: Viktor Entertainment
    EAN: 4988002419722
    Kat.-Nr.: VICL-60738
    19 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Yuki Kajiura: Noir Original Soundtrack II - Cover
    CD, 2002 / Taiwan
    Plattenfirma: Miya Records
    Bootleg
    EAN:
    Kat.-Nr.: MICA-0059
    19 Tracks
    2 Sammlung(en)

Punktverteilung

0.5 1 1.5 2 2.5 3 3.5 4 4.5 5 5.5 6 6.5 7 7.5 8 8.5 9 9.5 10
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15.04.2009 Fhqwhgod 10 Points Rating 10.0

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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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