Adriano Celentano Che Cosa Ti Farei (1979)

Adriano Celentano: Che Cosa Ti Farei - Cover
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∅-Bew.
Typ: Single/EP
Genre(s): Pop: Disco, Italo-Pop
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3 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

Vinyl

  • Adriano Celentano: Che Cosa Ti Farei - Cover
    7", 1979 / Italien
    Plattenfirma: Clan Celentano
    EAN:
    Kat.-Nr.: CLN 10120
    2 Tracks
    0 Sammlung(en)
  • Adriano Celentano: Che Cosa Ti Farei - Cover
    Flexidisk, 1983 / UdSSR
    Plattenfirma: Melodija (Мелодия)
    Mono Clear Vinyl Türkises Vinyl
    EAN:
    Kat.-Nr.: Г62—09903-4
    2 Tracks
    0 Sammlung(en)
    als: Ты Самая Красивая
  • Adriano Celentano: Che Cosa Ti Farei - Cover
    Flexidisk, 1983 / UdSSR
    Plattenfirma: Melodija (Мелодия)
    Mono Clear Vinyl Türkises Vinyl
    EAN:
    Kat.-Nr.: Г62—09903-4
    2 Tracks
    0 Sammlung(en)
    als: Ты Самая Красивая

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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