Audrey Horne Le Fol (2007) - ein Review von Kubi

Audrey Horne: Fol, Le - Cover
1
1 Review
17
17 Ratings
8.68
∅-Bew.
Typ: Album
Genre(s): Rock: Alternative Rock, Crossover, Hardrock


Kubi
14.06.2008 14:40

Eine eigenständige Band erkennt man oft daran, dass beim Versuch Referenzen zu finden völlig groteske Kombinationen in einen Topf geschmissen werden, um dem Leser eine ungefähre Vorstellung vom Sound der Band zu vermitteln. Genau das könnte ich jetzt bei AUDREY HORNE auch tun, ist aber albern. Stattdessen verweise ich darauf, dass die Twin-Peaks-Fans (Audrey Horne ist ein Charakter aus der Serie und damit weder ein Pornostar, noch die – nicht existente – Sängerin) mit ihrem groovenden, zeitlosen Mix aus Alternative Rock, 70er-Jahre-Sounds und modernen Klängen sich im perfekten Schneidersitz auf allen Stühlen platzieren. Dazu gibt es mit 'Jaws', 'Last Call' und 'Threshold' die Hits gleich im Dreierpack. Wem das zu simpel ist, ist dagegen bei dem episch-dynamischen 'Bright Lights', dem Grower 'Hell Hath No Fury' oder der kitschbefreiten Ballade 'Monster' viel besser aufgehoben. Müsst ihr gehört haben. Zwingend.

http://www.powermetal.de/content/artikel/show-1361.html

Punkte: 9 / 10


Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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