Forcefield To Oz And Back (1989)

Forcefield: To Oz And Back - Cover
0
0 Reviews
0
0 Ratings
0.00
∅-Bew.
Aka: Forcefield III
Typ: Album
Genre(s): Rock
In Sammlungen 19

5 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Forcefield: To Oz And Back - Cover
    CD, 1989 / Großbritannien
    Plattenfirma: President
    EAN: 5017447411004
    Kat.-Nr.: PCOM 1100
    10 Tracks
    8 Sammlung(en)
  • Forcefield: To Oz And Back - Cover
    CD, 1989 / Japan
    Plattenfirma: Polydor
    EAN:
    Kat.-Nr.: POOP 20298
    10 Tracks
    3 Sammlung(en)
  • Forcefield: To Oz And Back - Cover
    CD, 1990 / Deutschland
    Plattenfirma: Bellaphon
    Re-Release
    EAN: 4003099998827
    Kat.-Nr.: 290-07-141
    10 Tracks
    4 Sammlung(en)

Vinyl

  • Forcefield: To Oz And Back - Cover
    LP, 1989 / Großbritannien
    Plattenfirma: President Records Ltd.
    EAN: 5017447211000
    Kat.-Nr.: PTLS 1100
    10 Tracks
    2 Sammlung(en)
  • Forcefield: To Oz And Back - Cover
    LP, 1990 / Deutschland
    Plattenfirma: Bellaphon
    EAN: 4003099999510
    Kat.-Nr.: 260 07 141
    10 Tracks
    2 Sammlung(en)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.