Creed What If (2000)

Creed: What If - Cover
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∅-Bew.
Typ: Single/EP
Genre(s): Rock: Alternative Rock
In Sammlungen 28

7 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Creed: What If - Cover
    Promo-Single-CD / Australien
    Plattenfirma: Epic
    EAN:
    Kat.-Nr.: EPIC20
    1 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Creed: What If - Cover
    Promo-Single-CD / Mexiko
    Plattenfirma: Sony BMG Music Entertainment (México)
    EAN:
    Kat.-Nr.: PRCD 97987
    1 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Creed: What If - Cover
    Promo-Single-CD, 1999 / USA
    Plattenfirma: Wind-Up Entertainment, Inc.
    EAN:
    Kat.-Nr.: PROA-13056-2
    2 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Creed: What If - Cover
    Single-CD, 2000 / USA
    Plattenfirma: Epic Records
    EAN: 5099766890524
    Kat.-Nr.: 668905 2
    3 Tracks
    8 Sammlung(en)
  • Creed: What If - Cover
    Single-CD, 2000 / Österreich
    Plattenfirma: Wind-Up Entertainment, Inc.
    Pappschuber Cardsleeve
    EAN: 5099766890517
    Kat.-Nr.: 668905 1
    2 Tracks
    2 Sammlung(en)
  • Creed: What If - Cover
    Promo-Single-CD, 2000 / Kanada
    Plattenfirma: Sony BMG Music (Canada) Inc.
    EAN:
    Kat.-Nr.: CDNEK 1473
    2 Tracks
    1 Sammlung(en)
  • Creed: What If - Cover
    Single-CD, 2000 / Österreich
    Plattenfirma: Wind-Up Entertainment, Inc.
    EAN: 5099766890524
    Kat.-Nr.: WIN 668905 2
    3 Tracks
    14 Sammlung(en)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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