t.A.T.u. Not Gonna Get Us (2003)

t.A.T.u.: Not Gonna Get Us - Cover
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∅-Bew.
Typ: Single/EP
Genre(s): Pop
In Sammlungen 21

4 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • t.A.T.u.: Not Gonna Get Us - Cover
    Single-CD, 2003 / Deutschland
    Plattenfirma: Universal Music Russia
    Multimedia
    EAN: 044001971129
    Kat.-Nr.: 019711-2
    5 Tracks
    7 Sammlung(en)
  • t.A.T.u.: Not Gonna Get Us - Cover
    Single-CD, 2003 / Deutschland
    Plattenfirma: Universal Music Russia
    EAN: 602498003121
    Kat.-Nr.: 980 031-2
    4 Tracks
    10 Sammlung(en)
  • t.A.T.u.: Not Gonna Get Us - Cover
    Single-CD, 2003 / Europäische Union
    Plattenfirma: Universal
    Multimedia
    EAN: 602498075067
    Kat.-Nr.: 0602498075067
    3 Tracks
    3 Sammlung(en)

Vinyl

  • t.A.T.u.: Not Gonna Get Us - Cover
    2-Promo-12", 2003 / USA
    Plattenfirma: Interscope Records / Universal
    EAN:
    Kat.-Nr.: INTR-10938-1
    8 Tracks
    1 Sammlung(en)

Punktverteilung

0.5 1 1.5 2 2.5 3 3.5 4 4.5 5 5.5 6 6.5 7 7.5 8 8.5 9 9.5 10
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Die letzten Ratings

26.06.2009 Babylonwire 6 Points Rating 6.0

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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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